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Kraft & Zamaev

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern.

Основной является немецкая версия этой страницы. Перевод дан только для вашего понимания.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kraft & Zamaev GbR und dem Besteller. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.

Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Waren auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

Angaben zu Maßen, Gewichten, Leistung und Ausstattung sind Annäherungswerte. Technische Änderungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht, Verpackung und Versicherung sind nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

4. Zahlung

Wir liefern gegen Vorkasse. Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang versandt oder zur Abholung bereitgestellt. Maßgeblich ist die Gutschrift auf unserem Konto.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5. Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferzeit richtet sich nach Modell, Menge und Lieferort und beträgt je nach Ausführung in etwa 3 bis 8 Wochen; die Angabe zum einzelnen Gerät steht auf seiner Produktseite. Diese Zeiten sind Circa-Angaben; sie beziehen sich auf die Versandbereitschaft ab Werk. Die Transportzeit kommt hinzu und wird im Angebot genannt.

Da wir gegen Vorkasse liefern, beginnen diese Fristen mit dem vollständigen Zahlungseingang und nicht mit der Bestellung. Die Geräte gehen erst nach dem Zahlungseingang in die Fertigung.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.

Ist Abholung vereinbart, holt der Besteller die Ware innerhalb von zehn Werktagen nach unserer Anzeige der Abholbereitschaft ab.

6. Gefahrübergang

6.1 Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden ist.

6.2 Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder die von ihm beauftragte Person über.

6.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die er zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).

Transportschäden sind bereits bei der Annahme zu prüfen. Äußerlich erkennbare Schäden an Verpackung oder Ware lässt der Besteller sich vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bestätigen und teilt sie uns unverzüglich mit.

9. Mängelansprüche

9.1 Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Voraussetzung ist, dass der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen ist.

9.2 Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

9.3 Die Verkürzung nach Ziffer 9.2 gilt nicht für

  • a) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • b) Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
  • c) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • e) Ansprüche aus einer von uns übernommenen Garantie,
  • f) Ansprüche wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels,
  • g) Ansprüche in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, insbesondere bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • h) Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 445b BGB.

In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.4 Herstellergarantien bestehen, soweit vorhanden, unabhängig von den vorstehenden Mängelansprüchen und ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

11. Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort, an dem die Ware zum Versand an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird, bei Abholung der von uns benannte Abhol- oder Lagerort. Erfüllungsort für die Zahlung ist Siegen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.3 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung Siegen. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand und Speicherung

Stand: 29. Juli 2026

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